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Satzung, Geschäftsordnung, Ehrenordnung und Jugendordnung als PDF-Dokument

 

§ 1

Mit dem Ziel, Vereinsmitglieder aus gegebenem Anlass auf aufgrund besonderer Veranlassung zu ehren, wurden in der Mitgliederversammlung vom 11. Februar 1994, aufgrund des eingebrachten Vorstandsbeschlusses die nachfolgenden Grundsätze für die Vornahme von Ehrungen verabschiedet. Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen ein Rechtsanspruch von seiten des Vereinsmitglieds nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung der Ehrung dem Vorstand auf Vorschlag eines Ehrenausschusses, in Einzelfällen ggf. auch in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung, grundsätzlich vorbehalten bleibt. Die SpVgg Mönsheim e.V. beabsichtigt folgende Ehrungen gegenüber Mitgliedern und im Einzelfall Nichtmitgliedern, vorzunehmen:

  1. Verleihung einer Vereinsehrennadel für besondere Verdienste
  2. Verleihung einer Vereinsehrennadel für langjährige Mitgliedschaft
  3. Verleihung einer Vereinsehrennadel für langjährige aktive Spielertätigkeit
  4. Verleihung der Vereins - Ehrenmitgliedschaft
  5. Verleihung zum Vereins - Ehrenvorstand


§ 2
Ehrung für besondere Verdienste

  1. Die bronzene Ehrennadel (Aufdruck: Für besondere Verdienste) kann verliehen werden
    a ) nach 6 Jahren Tätigkeit in der Vereinsarbeit
    - als Vorstandsmitglied
    - als Abteilungsleiter
    - als Übungsleiter
    - mitverantwortlich in den Abteilungen bzw. Ausschüssen

  2. Die silberne Ehrennadel (Aufdruck: Für besondere Verdienste) kann verliehen werden
    a ) nach 10 Jahren Tätigkeit in der Vereinsarbeit
    - als Vorstandsmitglied
    - als Abteilungsleiter
    - als Übungsleiter
    - mitverantwortlich in den Abteilungen bzw. Ausschüssen

  3. Die goldene Ehrennadel (Aufdruck: Für besondere Verdienste) kann verliehen werden
    a ) nach 15 Jahren Tätigkeit in der Vereinsarbeit
    - als Vorstandsmitglied
    - als Abteilungsleiter
    - als Übungsleiter
    - mitverantwortlich in den Abteilungen bzw. Ausschüssen

  4. Die Vereins - Ehrennadel in „Bronze“, „Silber“ und „Gold“, kann zudem an besondere Förderer des Vereins vergeben werden, wobei eine Mitgliedschaft im Einzelfall wegen der besonderen Verdienste, Einsatz für den Vereinszweck, nicht Voraussetzung sein muss.

 

§ 3
Ehrung für langjährige Mitgliedschaft

(nach Eintrittsdatum)

  1. Die silberne Ehrennadel (Aufdruck: 25) wird nach 25 Jahren Mitgliedschaft verliehen.

  2. Die goldene Ehrennadel (Aufdruck: 40) wird nach 40 Jahren Mitgliedschaft verliehen.

  3. Die goldene Ehrennadel mit Kranz (Aufdruck: 50) wird nach 50 Jahren Mitgliedschaft verliehen.


§ 4
Ehrung für aktive Spielertätigkeit

  1. Die bronzene Ehrennadel (Aufdruck: 200) wird nach 200 Pflichtspielen (Aktive) für die SpVgg Mönsheim verliehen.

  2. Die silberne Ehrennadel (Aufdruck: 250) wird nach 250 Pflichtspielen (Aktive) für die SpVgg Mönsheim verliehen.

  3. Die goldene Ehrennadel (Aufdruck: 300) wird nach 300 Pflichtspielen (Aktive) für die SpVgg Mönsheim verliehen.

  4. Die goldene Ehrennadel mit Kranz (Aufdruck: 400) wird nach 400 Pflichtspielen (Aktive) für die SpVgg Mönsheim verliehen.

 

§ 5
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.



§ 6

Verleihung der Ehrenvorstandschaft

Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer sich in jahrelanger, vorbildlicher Tätigkeit als Vorsitzender der SpVgg Mönsheim e.V. herausragende Verdienste erworben hat.



zu § 5 + 6

Ehrenmitglieder, sowie Ehrenvorsitzende haben bei sämtlichen Veranstaltungen der SpVgg Mönsheim e.V. freien Eintritt und sind beitragsfrei.

 

 

§ 7

Die Ehrungen der SpVgg Mönsheim e.V. sind in einem würdevollen und feierlichen Rahmen vorzunehmen.

 

§ 9

Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Februar 1994 in Kraft.

Eine Änderung von § 7 wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.03.2003 beschlossen